Bitcoin verschenken: Welche Steuern können anfallen?
Wann beim Verschenken von Bitcoin in Deutschland Schenkungsteuer relevant werden kann, warum das Geschenk selbst nicht automatisch ein Verkauf ist und worauf es für den Beschenkten später ankommt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beim Verschenken von Bitcoin können in Deutschland vor allem zwei Themen relevant werden: Schenkungsteuer und die spätere Einkommensteuer bei einem späteren Verkauf durch den Beschenkten.
- Das reine Verschenken ist im typischen Privatfall nicht automatisch ein steuerpflichtiger Verkauf, weil für ein privates Veräußerungsgeschäft grundsätzlich eine entgeltliche Übertragung maßgeblich ist.
- Ob Schenkungsteuer anfällt, hängt vor allem vom Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie von den persönlichen Freibeträgen ab.
- Für die spätere Prüfung der Jahresfrist beim Beschenkten ist bei unentgeltlichem Erwerb die Anschaffung des Rechtsvorgängers maßgeblich.
- Gerade bei Bitcoin-Schenkungen sind saubere Unterlagen wichtig: Wert zum Zeitpunkt der Schenkung, Wallet-Nachweise, Anschaffungsdaten und frühere Zuwendungen können später entscheidend sein.
Bitcoin zu verschenken wirkt erstmal einfach: Du schickst BTC an eine andere Wallet und fertig.
Steuerlich ist das Thema aber nicht nur eine normale Transaktion. Denn beim Verschenken von Bitcoin können in Deutschland zwei verschiedene Steuerfragen relevant werden:
- Schenkungsteuer im Zeitpunkt der Zuwendung
- und Einkommensteuer erst später, wenn der Beschenkte die Bitcoin irgendwann wieder veräußert
Genau diese Trennung wird oft verwechselt.
Dieser Artikel behandelt den typischen Fall im Privatvermögen in Deutschland. Es geht um echte Schenkungen unter Lebenden — nicht um Erbschaft, nicht um gewerbliche Fälle und nicht um Sonderkonstellationen mit Gegenleistungen.
Kurze Einordnung
Bei Bitcoin-Geschenken werden oft zwei Dinge durcheinandergebracht.
Zum einen geht es um die Frage, ob die Übertragung selbst schenkungsteuerlich relevant ist. Zum anderen kann später Einkommensteuer relevant werden, wenn der Beschenkte die Bitcoin wieder verkauft, tauscht oder zum Bezahlen verwendet.
1. Schenkungsteuer
Hier geht es um die Frage, ob die Übertragung selbst als Schenkung steuerlich relevant ist.
Entscheidend sind vor allem:
- das Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem,
- der Wert der Zuwendung,
- persönliche Freibeträge,
- und frühere Zuwendungen innerhalb von zehn Jahren.
2. Einkommensteuer bei einem späteren Verkauf
Unabhängig davon kann der Beschenkte später Bitcoin wieder verkaufen, tauschen oder zum Bezahlen verwenden.
Dann stellt sich eine andere Frage:
- Ist dieser spätere Vorgang ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft?
- Oder ist die Jahresfrist zu diesem Zeitpunkt bereits überschritten?
Deshalb ist der wichtigste Grundsatz für die Praxis:
Ein Bitcoin-Geschenk kann schenkungsteuerlich relevant sein, ohne dass dadurch sofort Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn ausgelöst wird.
Verschenken ist nicht automatisch ein Verkauf
Für private Veräußerungsgeschäfte ist nach der BMF-Systematik ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang erforderlich. Eine Veräußerung ist dabei die entgeltliche Übertragung des angeschafften Wirtschaftsguts auf Dritte.
Genau deshalb ist das reine Verschenken steuerlich nicht dasselbe wie:
- ein Verkauf gegen Euro,
- ein Tausch in einen anderen Kryptowert,
- oder das Bezahlen einer Ware oder Dienstleistung mit Bitcoin.
Warum das wichtig ist
Viele denken bei jedem Wallet-Abgang automatisch an einen steuerpflichtigen Verkauf.
Das ist zu grob.
Wenn du Bitcoin unentgeltlich auf eine andere Person überträgst, ist das im typischen Privatfall nicht automatisch dasselbe wie ein Verkauf mit Gewinnrealisierung. Trotzdem kann die Übertragung natürlich schenkungsteuerlich relevant sein.
Wann Schenkungsteuer relevant werden kann
Schenkungsteuer schaut nicht auf die Frage, ob du „Gewinn gemacht“ hast, sondern darauf, ob jemand durch eine freigebige Zuwendung bereichert wurde.
Für Bitcoin bedeutet das praktisch:
- Du überträgst BTC unentgeltlich an eine andere Person.
- Dann ist zu prüfen, ob eine Schenkung unter Lebenden vorliegt.
- Danach kommt es vor allem auf Freibeträge und das persönliche Verhältnis an.
Die wichtigsten Freibeträge im Überblick
Nach den offiziellen Freibeträgen gelten insbesondere:
- 500.000 € für Ehegatten bzw. Lebenspartner
- 400.000 € für Kinder
- 200.000 € für Enkel
- 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I
- 20.000 € für Personen der Steuerklassen II und III
Gerade bei Bitcoin ist das in der Praxis wichtig, weil der Wert der Schenkung je nach Kurs sehr schnell deutlich größer wirken kann, als die übertragene BTC-Menge vermuten lässt.
Frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren zählen mit
Ein häufiger Denkfehler ist: „Ich bleibe doch mit diesem Geschenk unter dem Freibetrag.“
Maßgeblich ist aber nicht immer nur die einzelne Übertragung. Das Gesetz rechnet mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile grundsätzlich zusammen.
Das heißt praktisch:
- Ein einzelnes Bitcoin-Geschenk kann für sich klein wirken.
- Zusammen mit früheren Schenkungen derselben Person kann es trotzdem relevant werden.
Die Haltedauer startet nicht neu
Das ist der Punkt, den viele übersehen.
Das BMF stellt klar: Bei unentgeltlichem Erwerb ist die Anschaffung des Rechtsvorgängers maßgeblich.
Für die Praxis heißt das:
- Der Beschenkte beginnt steuerlich nicht immer bei null.
- Für die spätere Prüfung der Jahresfrist ist die bisherige Anschaffung des Schenkers weiter relevant.
- Genau deshalb sind die Unterlagen des Schenkers später oft genauso wichtig wie die Wallet des Beschenkten.
Beispiel: Geschenk nach acht Monaten
Ein vereinfachter Fall:
- Kauf durch den Schenker: 0,05 BTC am 10.01.2026
- Schenkung an eine andere Person: 0,05 BTC am 20.09.2026
- Verkauf durch den Beschenkten: 0,05 BTC am 15.11.2026
Hier wäre für die Frage der Jahresfrist nicht einfach nur der Zeitraum seit dem Geschenk interessant. Entscheidend bleibt die maßgebliche Anschaffung des Rechtsvorgängers.
Beispiel: Geschenk nach mehr als einem Jahr
Ebenso wichtig ist der umgekehrte Fall:
- Der Schenker hat die Bitcoin bereits lange genug gehalten.
- Danach verschenkt er sie.
- Der Beschenkte verkauft kurze Zeit später.
Auch dann musst du die Jahresfrist nicht isoliert ab dem Geschenk betrachten. Genau deshalb solltest du bei einer Bitcoin-Schenkung nie nur den Transfer selbst dokumentieren, sondern auch die ursprünglichen Anschaffungsdaten mit sichern.
Welche Unterlagen du bei einer Bitcoin-Schenkung aufbewahren solltest
Je einfacher der Fall auf den ersten Blick aussieht, desto eher werden Unterlagen vergessen.
Sinnvoll sind insbesondere:
- Wallet-Nachweise zur Übertragung
- Datum der Schenkung
- BTC-Menge der Schenkung
- Wert der Zuwendung zum Schenkungszeitpunkt
- Anschaffungsdatum des Schenkers
- Anschaffungswerte und Gebühren, soweit für spätere Veräußerungen relevant
- Notizen zum Verhältnis zwischen Schenker und Beschenktem
- Überblick über frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren
Warum das so wichtig ist
Später musst du oft zwei Dinge getrennt belegen können:
- was am Tag der Schenkung tatsächlich übertragen wurde, und
- wie die Bitcoin ursprünglich angeschafft wurden.
Ohne diese Unterlagen wird die spätere steuerliche Einordnung unnötig unsicher.
An das Finanzamt denken
Für der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegende Erwerbe sieht das Gesetz grundsätzlich eine schriftliche Anzeige binnen drei Monaten vor.
Außerdem nennt das amtliche Erbschaftsteuer-Handbuch für die Anzeige unter anderem:
- den Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung,
- Gegenstand und Wert des Erwerbs,
- das persönliche Verhältnis,
- und frühere Zuwendungen nach Art, Wert und Zeitpunkt.
Warum das gerade bei Bitcoin praktisch wichtig ist
Bitcoin-Schenkungen laufen typischerweise nicht notariell beurkundet ab. Genau deshalb solltest du das Thema Anzeige nicht übersehen, nur weil kein klassischer Vertragstermin beim Notar stattfindet.
Häufige Fehler bei Bitcoin-Geschenken
Schenkungsteuer und Einkommensteuer vermischen
Das ist der häufigste Fehler überhaupt.
Ein Geschenk kann schenkungsteuerlich relevant sein, ohne dass beim Verschenken selbst sofort ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht.
Die Jahresfrist beim Beschenkten falsch neu starten
Bei unentgeltlichem Erwerb kommt es für die Anschaffung gerade nicht nur auf den Tag des Geschenks an.
Nur die BTC-Menge notieren, aber nicht den Wert
Für Schenkungsteuer und Dokumentation reicht die reine BTC-Menge oft nicht. Der Wert der Zuwendung zum Zeitpunkt der Schenkung gehört mit dazu.
Frühere Schenkungen vergessen
Gerade innerhalb von Familien oder über längere Zeit verteilt werden frühere Zuwendungen schnell übersehen. Für die Freibeträge kann das aber entscheidend sein.
So hilft dir Satsly bei Bitcoin-Schenkungen
Gerade bei Bitcoin-Schenkungen wird es schnell unübersichtlich, sobald nicht nur ein einzelner Wallet-Transfer im Raum steht, sondern auch frühere Käufe, mehrere Wallets, Teilverkäufe oder zusätzliche Selbst-Transfers.
Satsly hilft dir dabei, diese Daten sauber zusammenzuführen und für die spätere Einordnung nachvollziehbar aufzubereiten. Besonders wichtig ist das, wenn du nicht nur den Geschenk-Transfer selbst dokumentieren willst, sondern auch die ursprünglichen Anschaffungsdaten des Schenkers für die spätere Prüfung der Jahresfrist erhalten bleiben sollen.
Praktisch relevant ist das vor allem dann, wenn:
- die Bitcoin in mehreren Teilkäufen angeschafft wurden,
- mehrere Wallets oder Börsen beteiligt sind,
- später weitere Verkäufe oder Zahlungen mit Bitcoin dazukommen,
- oder du Unterlagen für dich selbst oder für die Steuererklärung strukturiert bereithalten willst.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern eine allgemeine Information für typische Fälle im Privatvermögen in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
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